Laut Gemeindeordnung weiteres Vorgehen der Gemeinde: Innerhalb eines Monats muss der Bürgermeister eine Sitzung einberufen, in der darüber abzustimmen ist, ob der Bürgerwille (über 400 Unterschriften) vom Gemeinderat berücksichtigt wird. Die geplante Ausweisung einer Naturbegräbnisstätte in Mitterfels wäre damit gestorben. Bis dato sind keine Kosten für die Gemeinde entstanden. Wenn der Gemeinderat den Bürgerwillen nicht akzeptiert, muss die Gemeinde einen Bürgerentscheid (Wahl) einleiten - der dann natürlich Kosten wie bei einer Wahl für die Gemeinde verursacht. Nur dann - bitte genau unterscheiden!
Da in der Ankündigung zur letzten Gemeinderatssitzung in Mitterfels bereits stand: "Beratung und evtl. Beschlussfassung über die Ausweisung der Naturbegräbnisstätte" , mussten wir handeln, denn wenn erst ein Beschluss gefasst ist, ist ein Bürgerbegehren sehr aufwendig und dann für die Gemeinde mit Kosten verbunden. Wir haben uns vorher intensiv mit der Rechtslage und dem Thema Naturbegräbnisstätte auseinandergesetzt. Bei einerVeränderung der Besitzverhältnisse dieser Naturbegräbnisstätte (da privat) wäre die zuständige Gemeinde 15 Jahre nach der letzten Bestattung für dieses Grundstück in Haftung dies zu der Information von Herrn Stenzel, die Gemeinde habe überhaupt keine Kosten.
Zu der Aussage von Herrn Stenzel, man hätte die Bürger erst aufklären können bzw. man kann dazu erst etwas sagen, wenn Pläne vorliegen etc. Grundsätzlich sollte man sich, wenn man in ein Gremium wie den Marktgemeinderat gewählt ist, ausführlich und fundiert sachkundig machen. Denn bei so einem umfassenden und wichtigen Thema darf man sich nicht hauptsächlich auf die Aussagen des örtlichen Bestatters verlassen! Noch dazu hat die Naturbegräbnisstätte in Bayerisch Eisenstein nicht unbedingt Vorbild- oder Nachahmfunktion. Herr Stenzel, stellen Sie fairerweise Ihre Aussagen der Wahrheit entsprechend dar und verbreiten auch Sie keine frei erfundenen Gerüchte.
Franz Linsmeier 94360 Mitterfels