Deshalb gebe es auch keine Verbindung zwischen Privatwald und Forstreform. Vor Ort im Perlbachtal konnte Stögbauer zunächst keinen Verstoß gegen die forstwirtschaftlichen Maßnahmen feststeIlen: „Das ist in Ordnung.“ Rückewege seien für eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft unumgänglich. Unstrittig sei allerdings, dass die Wanderwege wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden müssten. Für diese Aufräumarbeiten sei der Grundstückseigentümer verantwortlich. Stögbauer zeigte aber auch Verständnis für die Proteste der Bevölkerung über den Zustand im Perlbachtal (wir berichteten) und machte klar, dass mit einem so sensiblen Bereich wie dem Tal der Menach besonders sorgfältig umgegangen werden müsse. Auch wäre eine Absprache mit der Marktgemeinde und der Unteren Naturschutzbehörde wegen des Eingriffes in den Naturraum wünschenswert gewesen. Ein schwerer Verstoß sei dem Waldbesitzer aber wohl nicht vorzuwerfen.
Die Abholzung sei bei der Gemeinde angemeldet gewesen, erläuterte Bürgermeister Heinrich Stenzel. Dass die Wege derart ausgeweitet und Böschungen angeschnitten wurden, sei nicht zu erwarten gewesen. Eine Gefahr bedeuteten vor allem lose Steine, die vom Wegebau im Hang liegen. Inzwischen sind die Rodungsarbeiten beendet, und der Weg entlang des Perlbaches weitgehend von Ästen und Reisig gesäubert. Der Wanderweg entlang des Baches vom Jugendzeltplatz bis zur Talmühle ist allerdings immer noch gesperrt.
Bericht und Bild: erö (SR-Tagblatt, 18.11.2010)