MGR-Sitzung vom 18. Juli 2008

Dringliche Sitzung des Marktgemeinderates am Freitag, den 18. Juli 2008 um 16:00 Uhr


Tagesordnung :

1. Beratung und Beschlussfassung über Vergleichsannahme zur Doppelturnhallenplanung

2. Bauantrag Hochfeldring

3. Antrag der KLJB


Bericht im Straubinger Tagblatt am 6.8.2008

Rechtsstreit um Turnhallenbau beigelegt

Marktgemeinderat stimmte Vergleich mit zwei Gegenstimmen zu Pauschale Entgeltung

Der seit 2002 schwelende Rechtsstreit zwischen der Marktgemeinde Mitterfels und dem Architekturbüro K. Straubing in der Streitsache "Architektenhonorar für Doppelturnhallenplanung" ist beigelegt. In einer Dringlichkeitssitzung des Marktgemeinderates wurde mit zwei Gegenstimmen beschlossen, den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich zur "pauschalen Entgeltung der Forderung des Architekten" in Höhe von 100000 Euro anzunehmen.

Die Summe setzt sich laut Richtergremium des Oberlandesgerichts Nürnberg aus 85000 Euro Hauptforderung und 15000 Euro angelaufenen Zinsen zusammen. Angesichts eines Prozessrisikos vor dem Bundesgerichtshof mit möglichen Kos­ten von bis zu 476000 Euro wurde der Marktgemeinde seitens der Anwaltskanzlei Ederer die Annahme dieses Vergleichs vorgeschlagen.

Den Großteil der Gerichtskosten hat der Architekt zu tragen. Den Ausschlag für die vergleichsweise hohe Summe, die der Marktgemeinderat zu übernehmen hat, gab die Ansicht des Gerichts, der Architekten-Wettbewerb sei kein reiner Ideen-, sondern ein Realisierungswettbewerb mit Bindungswirkung gewesen. Auch die Planungsleistungen für den Turnhallenumbau beziehungsweise für Planungen im Zusammenhang mit der Anbindung des Schulgebäudes sowie die Entwässerungsplanung seien vergütungspflichtig.

Weitere Kosten für die Planung einer neuen Doppelturnhalle belaufen sich auf 112500 Euro für Fachprojektanten und 19700 Euro für Baugrunduntersuchung, Baugenehmigung, Wettbewerb und Sonstiges. Dazu kommen 66400 Euro an den Architekten sowie die 100000 Euro aus dem Vergleich, rechnete Bürgermeister Heinrich Stenzel vor. In Anwesenheit von Rechtsanwalt Ederer, der die Gemeinde in der Rechtssache vertritt, rollte Stenzel noch einmal chronologisch den Klagefortgang und die Hintergründe der Forderung auf.

Er werde einem Vergleich zustimmen, um größeren Schaden von der Gemeinde abzuwenden, betonte FWG-Fraktionssprecher und 3. Bürgermeister Bert Merl. Trotzdem sei es für ihn unverständlich, warum 1996 bei der Vorstellung des Wettbewerbes fünf Millionen Mark vorgegeben wurden, bei der Eingabeplanung jedoch plötzlich ein Betrag von neun Millionen festgelegt war, obwohl kein Geld dafür da gewesen sei. Es gebe zu viele Fragen in dieser Sache, nicht alles sei korrekt gelaufen, betonte Merl.

Vorwürfe ausgesprochen

CSU-Fraktionssprecher Sepp Simmel warf den anderen Gruppierungen vor, es werde der Versuch unternommen, Altbürgermeister Werner Lang schuldhaftes Handeln zu unterstellen. Der Rechtsanwalt habe festgestellt, dass Punkte, die die Summe des Vergleichs ausmachen, nicht dem früheren Marktgemeinderat angelastet werden können, erklärte er. Marktrat Josef Eckl (CSU) stimmte für einen Vergleich in Abwägung des bevorstehenden Prozesskostenrisikos beim Bundes­gerichtshof in Karlsruhe.

Juristisch sei Altbürgermeister Werner Lang nichts vorzuwerfen, erklärte SPD- Fraktionsvorsitzender Heinz Uekermann, der damals Mitglied des Marktgemeinderates war. Trotzdem gebe es erhebliche moralische Bedenken gegen die Vorgehensweise der Arbeitsgemeinschaft aus Altbürgermeister, damaligem Marktrat Eberhardt und Architekt K.. Unbestritten bleibe die "mündliche Beauftragung" durch den Altbürgermeister, nachdem K. die Eingabeplanung bereits vor der eigentlichen Auftragsvergabe durch die Marktgemeinde fertig gestellt habe.

Mit dem Vergleich könne ein Schlussstrich unter die Beziehung Marktgemeinde-Architekt K. gezogen werden, meinte Paul Wintermeier (CWM/FW). Doch sei er betroffen von der für den Markt schmerzlichen Entwicklung. Wintermeier kritisierte die ungenügende Information von Teilen des Marktgemeinderates, die nachträgliche Einbindung von Architekt K. in den Wettbewerb, privatgeschäftliche Verbindungen zwischen Architekt und Altbürgermeister und mehrere Versionen von Verträgen zwischen Markt und Architekt, die dem Marktgemeinderat nicht bekannt waren. Den Verantwortlichen müsse klar gewesen sein, dass die Turnhalle zum damaligen Zeitraum nicht zu finanzieren war. Angesichts der unmittelbar bevorstehenden Kommunalwahlen im März 2002 wäre dies jedoch nicht öffentlich ausgesprochen worden.

"Sehr angespannt"

Auch das Landratsamt habe in mehreren Stellungnahmen die Finanzlage als "sehr angespannt" beurteilt. Hiervon habe der Architekt von Anfang gewusst und trotzdem die Planungen, ohne Beschlüsse von Seiten des Marktgemeinderates, intensiv weiter betrieben. Nach der Abstimmung bewilligte der Marktgemeinderat mit zwei Gegenstimmen als Gegenfinanzierung folgenden Haushaltsausgleich: Haushaltsansatz 20000 Euro; Verkauf Baugrundstück Blumental 40000 Euro und Mehreinnahmen Einkommenssteuerumlage 40000 Euro.

 

Bericht im Gemeindeboten am 6.8.2008

Bericht über die dringliche Sitzung des Marktgemeinderates Mitterfels am 18. Juli 2008

Beratung und Beschlussfassung über Vergleichs­annahme zur Doppelturnhallenplanung

Erster Bürgermeister Stenzel informierte den Marktgemein­derat hierbei nochmals im Überblick und im chronologi­schen Abriss über die stattgefundenen Planungen, den umfassenden Schriftverkehr, den vorgeschalteten Wettbewerb sowie den Klageverlauf in der Architektenstreitsache zur Doppelturnhallenplanung. Die Angelegenheit wurde bereits in nichtöffentlicher Sitzung durch die vom Markt beauftragte Rechtsanwaltskanzlei rechtlich bewertet. Nach eingehen­der Beratung und kontroverser Diskussion über schuldhaftes Handeln während der Planung beschloss der Marktge­meinderat mehrheitlich, den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich zur pauschalen Abgeltung der Architektenforderung in Höhe von pauschal 100.000,- € anzunehmen, da eine Fortsetzung des Rechtsstreits bei der nächsten Instanz mit hohem Risiko behaftet ist. Zur Gegenfinanzierung beschloss der Marktgemeinderat folgenden Haushaltsausgleich zu führen: Haushaltsansatz 20.000,- €, Verkauf Baugrundstück Blumental 40.000,- € und Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuerumlage 40.000,- €.

Verschiedenes

Hierzu beschäftigte sich der Marktgemeinderat nochmals im Überblick über ein Bauvorhaben zum Anbau bzw. der Auf­stockung eines bestehenden Gebäudes im Wohngebiet Scheibelsgrub. Hierbei wurde nach näherer Überprüfung festgestellt, dass das Kellergeschoß des vorhandenen Hanghauses nicht als Vollgeschoß im Sinne der Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung zu werten ist. Dies hat zur Folge, dass die Festsetzung E + 1 entsprechend den Be­stimmungen des vorhandenen Bebauungsplanes einschlägig ist. Danach besteht für den Bauherrn die Möglichkeit, ein komplettes Obergeschoß auf dem Gebäude zu errichten. Für den Anbau zur Straße müsste die Gemeinde ihr Einvernehmen zu dieser Abweichung erteilen. Ohne Zustimmung der Gemeinde könnte der Bauherr jedoch das Gebäude in östlicher Richtung um acht bis neun Meter und in nördlicher Richtung um ca. vier Meter erweitern. Dies könnte im Genehmigungsfreistellungsverfahren geschehen, wozu die Gemeinde keine Interventionsmöglichkeit hätte. Die Marktgemeinderatsmitglieder sprachen sich dafür aus, eine einvernehmliche Regelung unter den beteiligten Nachbarn und dem Bauherrn anzustreben.

Abschließend beschäftigte sich der Marktgemeinderat über den Antrag der KLJB zur Nutzung der Räumlichkeiten im Begegnungszentrum am Bahnhof. Nachdem es bei der Nutzung des Pfarrheims immer wieder zu Problemen ge­kommen ist, begrüßte der Marktgemeinderat diese Vorstellung. Die Marktgemeinde soll sich an den anteiligen Bewirtschaftungskosten beteiligen.