Grenzabstände sind klar geregelt-Bei Streitigkeiten Einvernehmen suchen - Infoveranstaltung für Waldbesitzer
Neukirchen/Mitterfels. (erö) Interessante Themen, kompetente Referenten - die Informationsveranstaltung der Waldbesitzervereinigung (WBV) Mitterfels mit Vorsitzendem Bernhard Dendorfer im Gasthof Hiebl-Wirt in Neukirchen war sehr gut besucht. Referenten waren Hans Baur, Geschäftsführer des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, und Ludwig Rothmayer von der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Sie referierten über Nachbarschaftsrecht und die Einhaltung von Grenzabständen sowie über Sicherheit bei der Waldarbeit.
Grenzabstände und Nachbarschaftsrecht - ein heißes Eisen in unserem dicht besiedelten Land, erklärte Baur. Seit 1900 seien sie klar geregelt und im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergelegt. Die Einhaltung von Grenzabständen könne nur vom Grundstückseigentümer, nicht vom Pächter verlangt werden. Zunächst ging es Baur um Grenzabstände bei Baum und Strauch bei Grundstücken, Wegen und Straßen.
Hier sei man mit zwei Meter Abstand immer auf der sicheren Seite. Bei Grenzabständen von Wald, Acker und Wiesen sollte ein Abstand von vier Metern eingehalten werden.
Schriftlich auffordern
Grenzabstände bei Aufforstungen von landwirtschaftlichen Flächen müssen nur bei Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes eingehalten werden. Wurzeln und Zweige, die auf das Nachbargrundstück wachsen, dürfen beseitigt werden, wenn eine Beeinträchtigung besteht. Baur empfahl eine schriftliche Aufforderung an den Nachbarn bei einer angemessenen Frist. Früchte, die auf das Nachbargrundstück fallen, gehen in den Besitz des Nachbarn über, nicht jedoch ein umgefallener Baumstamm. Baur wies darauf hin, dass ein Grenzbaum dieselbe gesetzliche Bedeutung hat wie ein Grenzstein. Er darf nicht gefällt werden. Steht ein Baum direkt auf der Grenze, so gehört er zu gleichen Teilen beiden Nachbarn. Baur empfahl, bei allen Grenzstreitigkeiten möglichst das Einvernehmen mit den Nachbarn zu suchen.
Ein weiteres komplexes Thema war das Notwegerecht: "Wenn keine Möglichkeit besteht, über öffentliche Wege auf das eigene Grundstück zu kommen, darf man über das Nachbargrundstück fahren", sagte Baur. Ein Notwegezins kann erhoben werden. Auch über Verkehrssicherungspflicht wurde gesprochen. Sie sei nirgends gesetzlich geregelt, es gelten immer Einzelfallentscheidungen. Das Betreten des Waldes sei grundsätzlich jedem Bürger gestattet. Der Waldbesitzer habe keine Verkehrssicherungspflicht bei waldtypischen Gefahren und im Bestand. Sichtkontrollen von Bäumen an stark begangenen Wegen oder Straßen seien allerdings empfehlenswert. "Holen Sie sich Rat bei Forstleuten ", sagte Baur.
Ein weiteres heißes Thema behandelte Ludwig Rothmayer in seinem Kurzvortrag über Sicherheit bei der Waldarbeit. Das Jahr 2011 sei unfallträchtig gewesen, sagte Rothmayer und verdeutlichte das anhand von Statistiken und abschreckenden Fotos. Er appellierte an die Landwirte und Waldbesitzer, Wissen und technische Ausrüstung immer auf dem neuesten Stand zu halten. Zur Vermeidung von Unfällen bei der Holzarbeit sollte der Motorsäge-Kurs aufgefrischt, die Baumlänge richtig geschätzt und an optimale Schutzkleidung gedacht werden. Waldwege und Straßen müssten entsprechend gesichert und womöglich Warnposten aufgestellt werden. Auch an den gefährlichen Schwenkbereich der Motorsäge sei zu denken. Vermeidbare Unfälle mit Schleppern oder Stolper- und Sturzunfälle wurden ebenfalls angesprochen.
Veraltete Holzspalter
Rothmayer warnte auch vor Holzspaltern, die nicht mehr der 2006 geänderten Gesetzeslage entsprechen. Hier sei die Bedienungsanleitung genau zu beachten, denn beim Holzspalten sei vor allem die Hilfsperson gefährdet. "Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht", gab Rothmayer zu bedenken. Dem schlossen sich kurze Infos der Geschäftsführer Erwin Niedermayer und Stefan Trepnau über die aktuellen Holzpreise an. Bei Stammholz sollte man jetzt den Preisvorteil nutzen, so Niedermayer. Der Rundholzpreis werde im März neu verhandelt. Die Lage auf dem Hackschnitzelmarkt sei angespannt; trockene Ware sei aber nach wie vor gefragt, sagte Trepnau. Pflanzen könnten bis Mitte März bei der WBV bestellt und Ende März abgeholt werden.
Abschließend informierte Vorsitzender Bernhard Dendorfer über die Holzversteigerung in Reißbach und die Aufnahme von Verbissgutachten. "Nehmen Sie teil und informieren Sie sich!"
Bericht und Bild : erö (SR-Tagblatt, 27.2.2012)