Infoveranstaltung für Waldbesitzer

Grenzabstände sind klar geregelt-Bei Streitigkeiten Einvernehmen suchen - Infoveranstaltung für Waldbesitzer

 

Neukirchen/Mitterfels. (erö) Interessante Themen, kompetente Referenten - die Informationsver­anstaltung der Waldbesitzervereini­gung (WBV) Mitterfels mit Vorsit­zendem Bernhard Dendorfer im Gasthof Hiebl-Wirt in Neukirchen war sehr gut besucht. Referenten waren Hans Baur, Geschäftsführer des Bayerischen Waldbesitzerver­bandes, und Ludwig Rothmayer von der Land- und Forstwirtschaftli­chen Berufsgenossenschaft. Sie re­ferierten über Nachbarschaftsrecht und die Einhaltung von Grenzab­ständen sowie über Sicherheit bei der Waldarbeit.

Grenzabstände und Nachbar­schaftsrecht - ein heißes Eisen in unserem dicht besiedelten Land, er­klärte Baur. Seit 1900 seien sie klar geregelt und im Bürgerlichen Ge­setzbuch niedergelegt. Die Einhal­tung von Grenzabständen könne nur vom Grundstückseigentümer, nicht vom Pächter verlangt werden. Zunächst ging es Baur um Grenzab­stände bei Baum und Strauch bei Grundstücken, Wegen und Straßen.

Hier sei man mit zwei Meter Ab­stand immer auf der sicheren Seite. Bei Grenzabständen von Wald, Acker und Wiesen sollte ein Ab­stand von vier Metern eingehalten werden.

Schriftlich auffordern

Grenzabstände bei Aufforstungen von landwirtschaftlichen Flächen müssen nur bei Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes eingehal­ten werden. Wurzeln und Zweige, die auf das Nachbargrundstück wachsen, dürfen beseitigt werden, wenn eine Beeinträchtigung besteht. Baur empfahl eine schriftli­che Aufforderung an den Nachbarn bei einer angemessenen Frist. Früchte, die auf das Nachbargrund­stück fallen, gehen in den Besitz des Nachbarn über, nicht jedoch ein umgefallener Baumstamm. Baur wies darauf hin, dass ein Grenz­baum dieselbe gesetzliche Bedeu­tung hat wie ein Grenzstein. Er darf nicht gefällt werden. Steht ein Baum direkt auf der Grenze, so ge­hört er zu gleichen Teilen beiden Nachbarn. Baur empfahl, bei allen Grenzstreitigkeiten möglichst das Einvernehmen mit den Nachbarn zu suchen.

Ein weiteres komplexes Thema war das Notwegerecht: "Wenn keine Möglichkeit besteht, über öffentli­che Wege auf das eigene Grund­stück zu kommen, darf man über das Nachbargrundstück fahren", sagte Baur. Ein Notwegezins kann erhoben werden. Auch über Ver­kehrssicherungspflicht wurde ge­sprochen. Sie sei nirgends gesetz­lich geregelt, es gelten immer Ein­zelfallentscheidungen. Das Betreten des Waldes sei grundsätzlich jedem Bürger gestattet. Der Waldbesitzer habe keine Verkehrssicherungs­pflicht bei waldtypischen Gefahren und im Bestand. Sichtkontrollen von Bäumen an stark begangenen Wegen oder Straßen seien allerdings empfehlenswert. "Holen Sie sich Rat bei Forstleuten ", sagte Baur.

 

Ein weiteres heißes Thema behandelte Ludwig Rothmayer in seinem Kurzvortrag über Sicherheit bei der Waldarbeit. Das Jahr 2011 sei un­fallträchtig gewesen, sagte Roth­mayer und verdeutlichte das an­hand von Statistiken und abschre­ckenden Fotos. Er appellierte an die Landwirte und Waldbesitzer, Wis­sen und technische Ausrüstung im­mer auf dem neuesten Stand zu hal­ten. Zur Vermeidung von Unfällen bei der Holzarbeit sollte der Motor­säge-Kurs aufgefrischt, die Baum­länge richtig geschätzt und an opti­male Schutzkleidung gedacht wer­den. Waldwege und Straßen müss­ten entsprechend gesichert und wo­möglich Warnposten aufgestellt werden. Auch an den gefährlichen Schwenkbereich der Motorsäge sei zu denken. Vermeidbare Unfälle mit Schleppern oder Stolper- und Sturzunfälle wurden ebenfalls an­gesprochen.

Veraltete Holzspalter

Rothmayer warnte auch vor Holz­spaltern, die nicht mehr der 2006 geänderten Gesetzeslage entspre­chen. Hier sei die Bedienungsanlei­tung genau zu beachten, denn beim Holzspalten sei vor allem die Hilfs­person gefährdet. "Unfälle passie­ren nicht, sie werden verursacht", gab Rothmayer zu bedenken. Dem schlossen sich kurze Infos der Ge­schäftsführer Erwin Niedermayer und Stefan Trepnau über die aktu­ellen Holzpreise an. Bei Stammholz sollte man jetzt den Preisvorteil nutzen, so Niedermayer. Der Rund­holzpreis werde im März neu ver­handelt. Die Lage auf dem Hack­schnitzelmarkt sei angespannt; tro­ckene Ware sei aber nach wie vor gefragt, sagte Trepnau. Pflanzen könnten bis Mitte März bei der WBV bestellt und Ende März abge­holt werden.

Abschließend informierte Vorsit­zender Bernhard Dendorfer über die Holzversteigerung in Reißbach und die Aufnahme von Verbissgut­achten. "Nehmen Sie teil und infor­mieren Sie sich!"

Bericht und Bild : erö (SR-Tagblatt, 27.2.2012)

 

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