Christian Feldmeier ist Ortsobmann - Wahl der BBV-Ortsobmänner - Notar Hötzl referierte zum Thema Erbrecht
Zwanzig Jahre war Konrad Feldmeier BBV -Ortsobmann von Mitterfels. Jetzt trat er zurück und übergab das Amt in jüngere Hände. Sein bisheriger Stellvertreter Christian Feldmeier wurde zum neuen Ortsobmann gewählt. Neuer Stellvertreter ist Josef Holmer. Auch zwei Beisitzer wurden gewählt: Hermann Herrnberger und Franz Straßmeier. Gleichzeitig mit dem Ortsverband Mitterfels wurde auch beim BBV-Ortsverband Haselbach neu gewählt. Der bisherige Ortsobmann Josef Zollner stellte sich wieder zur Verfügung und wurde im Amt bestätigt. Neuer Stellvertreter ist Josef Axinger, Beisitzer sind Josef Steger und Josef Dammberger. Zollner hat das Amt des BBV -Ortsobmannes seit zehn Jahren inne.
Die Hauptaufgaben der BBV-Ortsobmänner sind Flurbegehungen, das Einberufen von Versammlungen und die Kontaktpflege zwischen den Ortsverbänden und dem Hauptverband. Man habe den gemeinsamen Wahltermin gewählt, um die Verbundenheit zwischen den Ortsverbänden zu unterstreichen, erklärte Konrad Feldmeier. "Wir halten zusammen".
Der Mitterfelser BBV -Ortsverband hat 34 Mitglieder, im Haselbacher Ortsverband sind es 42 Bäuerinnen und Bauern. In seinem Rückblick erinnerte Feldmeier an mehrere Flurbegehungen und eine Gebietsversammlung. Er mahnte bei den Mitgliedern an, nicht zu versäumen, den Vierfach-Antrag per Internet zu stellen. Hilfe gebe es beim Maschinenring und in der Geschäftsstelle des BBV.
Die schriftlichen Wahlen verliefen reibungslos. Tremmel nahm zu der schwierigen Lage in der Landwirtschaft Stellung, sprach über fallende Erzeugerpreise und fatales Spekulantentum. Sein Dank galt dem langjährigen Ortsobmann Feldmeier für 20 Jahre Tätigkeit im Verband. Auch stellvertretender Bürgermeister Heinz Uekermann dankte den Landwirten für ihre Arbeit, nicht zuletzt als Kultur- und Landschaftspfleger. Allein und ohne den Rückhalt im Verband könne der große Strukturwandel in der Landwirtschaft von den Bauern nicht bewältigt werden, meinte Uekermann. Bürokratie und Auflagen würden immer mehr und kosteten Geld.
Über das Thema Erbrecht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung referierte Notar Rudolf Hötzl. Ein heikles Thema, weil nach statistischen Erhebungen nicht einmal jeder Dritte ein Testament hinterlässt. Damit werde die gesetzliche Erbfolge wirksam, so Hötzl. Das führe in der Regel dazu, dass mehrere Personen Erben in einer Erbengemeinschaft werden, in der alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen.
Konflikte seien häufig die Folge. Hötzl riet daher dazu, sich bei der Abfassung eines Testamentes notariellen Rat zu holen. Behandelt wurden die Themen Vor- und Nacherbschaft sowie das Pflichtteilsrecht, das nächsten Angehörigen, auch wenn sie enterbt sind, einen Anspruch auf einen Geldbetrag in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils sichert. Weiter ging es um Erben und Verschenken und im zweiten Teil des Vortrags um die Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Das Recht der Patientenverfügung sei gesetzlich geregelt, die Festlegungen für Ärzte und Angehörige verbindlich. "Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann", sagte der Notar.
Bericht und Bild : erö (SR-Tagblatt, 22.11.2011)